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Sie möchten wissen, welcher Ausweis für Sie der richtige ist? Kostenlose Vorberatung Tel.: 0371 - 5347 710 | |  | |
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| Muster-Energieausweis Wohngebäude | |  | | | Erfassungsbogen: Energieausweis Nichtwohngebäude | |  | |
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Energieausweis
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, ist - gültig seit 1. Juli 2008 - vom Gesetzgeber ein Gebäudeenergieausweis zwingend vorgeschrieben. Damit möchte die Bundesregierung mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt durchsetzen.
Dabei ist grundsätzlich eine Unterscheidung zwischen dem Energieausweis für Wohngebäude und dem Energieausweis für Nichtwohngebäude zu treffen. Die Simon Energieberatung darf Energieausweise für beide Gebäudearten ausstellen.
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